AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Indem Sie die Dienstleistungen oder auch Software von Gefahrgut Service Nord, Markus Ehlers. (im Folgenden „Anbieter“ genannt) in Anspruch nehmen, installieren, kopieren oder anderweitig ausführen oder nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieser AGB gebunden zu sein. Falls Sie sich mit den Bestimmungen dieser AGB nicht einverstanden erklären, sind Sie nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Tools und Daten zu verwenden oder zu kopieren, bzw. sonstige Dienstleistungen von Gefahrgut Nord in Anspruch zu nehmen.

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an IATA-Schulungen

An den Lehrgängen kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der in eine der unter „IATA-Schulungen“ genannten Personalgruppen fällt und über ausreichende deutsche Sprach-, Lese- und Schreibkenntnisse verfügt. Weitere Vorkenntnisse aus dem Luftfrachtbereich sind nicht notwendig. Bei allen Wiederholungslehrgängen (Refresher) sind uns vorab die noch mindestens bis zum Schulungsbeginn gültigen Zertifikate zu übermitteln. Ein „Refresher“(Wiederholungskurs) sollte maximal drei Monate vor Ablauf des Zertifikats durchgeführt werden, damit das neue Zertifikat auf das alte Ablaufdatum plus zwei Jahre erstellt werden darf. Bei früherer Teilnahme wird darf das Zertifikat nur auf zwei Jahre ab Prüfungsdatum erstellt werden. Bei Teilnahme an Gefahrgutschulungen im Luftverkehr besteht laut Luftfahrtbundesamt Ausweispflicht, d.h. der oder die TeilnehmerInnen müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen und auf Verlagen vorlegen.

2. Vertragsgrundlagen

Ein Auftrag (egal ob per Telefon, Post, Fax oder E-Mail) des Kunden stellt noch keinen Vertrag dar. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass der „Anbieter“ dem Auftraggeber „Kunde“ schriftliche eine Bestätigung der Auftragsannahme per Mail, Fax oder Post übermittelt. Alle telefonischen Vereinbarungen werden von uns schriftlich bestätigt, dies dient zu Ihrer und unserer Absicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen. Alle Änderungen und Vereinbarungen bedürfen auch der Schriftform, sonst gelten sie als nicht geschlossen.

3. Teilnehmerzahl

Um den Lernerfolg zu sichern, ist die Teilnehmerzahl bei einigen Kursen auf 10 Teilnehmer beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Können wir Ihre Anmeldung zum gewünschten Kurs nicht mehr berücksichtigen, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen ein Ausweichtermin vor.

4. Kursorte und Kursdaten

Der Seminarort ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, Hamburg. Andere Orte werden Ihnen sonst bei der Bestätigung mitgeteilt, sofern andere Ort zur Auswahl standen oder vereinbart wurden, ansonsten erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn eine Mitteilung zum Seminarort.

5. Kursmaterial

Alle benötigten Unterlagen wie IATA DGR-Bücher (deutsche Version), Arbeitsunterlagen und Utensilien werden während der Schulungen zur Verfügung gestellt und können bei mehrtägigen Seminaren auch gerne abends mitgenommen werden. Erhaltene Utensilien und Leihbücher sind sorgfältig zu behandeln und zum Seminarende zurückzugeben, andernfalls werden sie in Rechnung gestellt. Sollten Sie die IATA-DGR-Bücher nach der Schulung behalten wollen, so informieren Sie uns bitte vorher, gerne besorgen wir Ihnen dann neue Bücher zum Lehrgang, so dass Sie Ihre Notizen gleich in den Büchern vornehmen können. Dieser Service ist natürlich von der Lieferbarkeit der Bücher abhängig. Natürlich können Sie auch Ihre eigenen Bücher mitbringen, wir möchten Sie aber bitten, dies dem Referenten zu Beginn der Schulung mitzuteilen.

6. Referenten

Wenn ein bestimmter Referent angegeben ist, so kann es durch vorher nicht planbare Ereignisse zu einem kurzfristigen Wechsel des Referenten kommen, dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.

7. Abschluss / Prüfung

Bei verschiedenen Schulungen werden Tests bzw. Prüfungen durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zertifikat ausgehändigt. Ein nicht bestandener Abschlusstest oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung berechtigt nicht zur Minderung oder Nichtzahlung der Lehrgangsgebühren.

 8. Benachrichtigung nach §33 BDSG/Datenschutz

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zu Zwecken der Vertragsverwaltung, Abrechnung und statistischen Auswertungen personenbezogene Daten elektronisch (ggf. auch physisch) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden können. Dabei handelt es sich z. B. um Daten wie Name und Adresse, sowie Daten aus der Vertragsdurchführung, wie z.B. Art, Umfang und Zeitpunkt der Schulung.

9. Zahlung / Storno

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des „Anbieters“. Die Kursgebühren sind bei im Voraus zugestellten Rechnungen bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Schulungsbeginn zu überweisen. Sollte ein Teilnehmer eine bereits bestätigte Schulung absagen, so wird bis 14 Tage vor dem Schulungsbeginn ein Drittel der Schulungsgebühren berechnet, mindestens aber pauschal 100,- Euro Stornogebühren pro Person, bei allen kurzfristigeren Absagen müssen wir leider den vollen Schulungspreis in Rechnung stellen. Natürlich haben Sie aber die Möglichkeit eine/n Ersatzteilnehmer/in zu entsenden. Dieses gilt nur für vom Veranstalter geplante und ausgeschriebene Schulungen. Für alle anderen Dienstleistungen, die direkt auf Kundenwunsch hin ausgeführt werden, gilt diese Regelung nicht. In solchen Fällen hat der Auftraggeber die vollen Kosten des Auftrags zu tragen, sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Veranstalter behält sich vor, Seminare abzusagen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung des Referenten. Gezahlte Gebühren werden in diesem Fall natürlich erstattet, weitergehende Ansprüche gegen den Anbieter gleich welcher Art sind aber ausgeschlossen.

10. Haftung

Die zur Verfügung gestellten Daten sind nach bestem Wissen, zum Zeitpunkt der Erstellung, eingepflegt worden. Trotz großer  Sorgfalt bei der Erstellung kann der „Anbieter“ für die Richtigkeit der Daten keine Gewähr übernehmen. Aus diesem Grund wird auch jegliche Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten ausgeschlossen. Im Zweifelsfall gelten immer die einschlägigen Rechtsvorschriften und Gesetze in ihrer aktuellsten Fassung.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Stade.

12. Sonstiges

Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten Teile geltendem Recht widersprechen, bleibt der Vertrag als solches und die übrigen Bedingungen weiterhin gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.