Auch 2014 hat sich in den IATA-Vorschriften einiges geändert, obwohl die geraden Jahreswechsel ansonsten meinst nur zur Fehlerkorrektur genutzt werden. Einige Änderungen betreffen, wen wunderts, einmal mehr den Lithiumbatterieversand. Einige Airlines forderten es bereits letztes Jahr, nun gilt es für alle, beim Versand nach Part IB (VA 965 + 968) muss eine Versendererklärung erstellt werden. Zwar hat man dafür eine Übergangszeit bis Mai eingeräumt, aber in diesem Fall müssen entsprechende Angaben im Luftfrachtbrief eingetragen werden. Auch neu hinzu gekommen ist eine Begrenzung der Lithiummenge je Zelle/Batterie beim Versand von Lithiummetallbatterien in Ausrüstungen. Um Ihnen einen schnellen Überblick über die groben Anforderungen im Lithiumversand zu geben, haben wir wieder entsprechende Kurzanleitungen erstellt. Sie finden in unserem Downloadbereich je eine für den Versand von Lithium-Metall-Batterien und eine für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien.
Ab 2014 ist es nun auch möglich „Begrenzte Mengen“ mit dem „Begrenzte-Mengen-Label“ ohne das bis dato verlangte „Y“ in diesem zu versenden. Damit ist es jetzt möglich dieselben Kennzeichen für alle Verkehrsträger zu nutzen. Dies ist aber weiterhin nur erlaubt, wenn die kompletten Anforderungen nach IATA-DGR eingehalten werden. Hierbei ist zu beachten, dass die erlaubten Nettomengen im Luftverkehr meist geringer ausfallen wie die Mengen im See- und Straßenverkehr. Auch die Anforderungen an die Verpackungen sind höher.
Die Sonderbestimmungen A4 und A5 müssen, sofern sie zutreffen, in die Versendererklärung eingetragen werden.
Ab dem 01.01.2014 gelten im Luftverkehr wieder einmal neue Regeln für den Versand von Lithium-Ionen und Lihtium-Metall-Batterien oder Zellen. Nachdem es bereits zuvor in jeder Verpackungsvorschrift einen Part I und einen Part II gab, hat man 2013 noch Part I in Part IA und Part IB gesplittet. Ab 2014 ist nun bei Part IB auch eine Versendererklärung erforderlich. Damit Sie durch die neuen Regeln nicht den Überblick verlieren, haben wir für Lithium Metall und Lithium Ionen Batterien jeweils eine Kurzanleitung erstellt.
Denn diese zusätzliche Aufteilung betrifft nur die Batterien und Zellen selbst, nicht aber in oder mit Ausrüstungen verpackt. Bei den Batterien oder Zellen mit Ausrüstungen sind Gewichtsbeschränkungen hinzugekommen, aber schauen Sie sich die Änderungen am besten selbst an. Sie können diese in unserm Downloadportal (dort finden Sie auch noch die 2013er Version zum Vergleich) sowie hier direkt herunterladen:
Dies ist aber natürlich nur ein kurze Übersicht, die Ihnen eine kleine Hilfe geben soll. Um den Versand rechtskonform durchführen zu können, müssen Sie die vollständigen
Verpackungsanweisungen 2013 (DE) (Die 2014er Version ist noch nicht online, Stand 21.03.2014) beachten und benötigen dafür geschultes Personal nach ICAO/IATA. Sollte dies noch nicht vorhanden sein, so schulen wir Sie, Ihre KollegenInnen oder Mitarbeiter gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.