Änderungen 2016 – Lithiumbatterien – Mit Updates

Die Änderungen für das Jahr 2016 hielten sich, wie immer wenn ein gerades Jahr beginnt, im sehr überschaubaren Rahmen. Aber dies hat sich, zumindest für die Versender von Lithiumbatterien, im Januar schlagartig geändert. Zu den zu Ankündigungen für 2017 (z. B. neue Label, etc.) ist nun eine gravierende Änderung zum 01.04.2016 veröffentlicht worden. Reine Lithiumionenbatterien (UN 3480, VA 965) dürfen ab dem genanntem Datum nur noch einen maximalen Ladezustand von 30 % aufweisen. Dies gilt sowohl für die erleichterte Form des Versands

(Part II, Lithium-Kennzeichen, ohne Versendererklärung) als auch für die Teile IA und IB (Mit Klasse 9-Kennzeichen und Versendererklärung, [DGD]). Auch ist die Menge der Packstücke stark eingeschränkt worden. Es darf nur noch ein (1) Packstück pro Luftfrachtsendung und auch nur noch ein (1) Packstück je Umverpackung (Overpack) aufgegeben werden. Damit sind die vorherigen Möglichkeiten ganze Paletten als Umverpackung aufzugeben vorbei. 

Große Batteriehersteller verschicken gerade Informationen an Ihre Kunden, dass sie den Transport zum April hin komplett auf See- und Straßentransporte umstellen werden. Dies wird dann je nach Route eine Verlängerung der Auslieferung von einigen Wochen nach sich ziehen. Die Mengenbegrenzung auf ein Packstück/Umverpackung gilt auch für reine Lithiummetallbattiern (UN 3090. VA 968, aber nur für Teil II). Für alle genannten Batterien gilt auch, dass sie der Airline nicht zusammen mit anderer Fracht übergeben werden dürfen und auch nicht vor der Übergabe in Frachtbehältern (ULD) verladen sein dürfen.
Nun die einzig erfreuliche Nachricht für alle Versender, diese Änderungen betreffen (noch ?) nicht die Lithiumbatterien und -zellen, die in oder mit Ausrüstungen verschickt werden.

Update Februar 2016, alle Formen von UN 3480 (VA 965, Teil IA, IB und II) müssen zusätzlich mit dem Nur-Frachtflugzeug(CAO)-Kennzeichen versehen werden. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat zudem bekannt gemacht, dass es keine Ausnahmegenehmigungen für Lithiumbatterien über einem Ladestand von 30 % erteilen wird.

Update Ende April 2016: Die Lufthansa Cargo AG transportiert ab sofort keine UN 3480 und UN 3090 mehr. Dies betrifft alle Versandarten und Größen (VA 965 und VA 968, Teil IA, IB und II). Angenomme Sendungen werden noch transportiert, gebuchte, noch nicht angenomme Sendungen nicht mehr. Unter Downloads finden Sie praktische Kurzanleitungen, die Ihnen bei der Grobbestimmung helfen sollen. 

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