Die Änderungen für das Jahr 2017 sind im Grunde nicht viel mehr wie die Umsetzung der Änderungen zum April 2016 mit ein paar kleinen Zusatzanforderungen. Die Ankündigungen für 2017 (wie z. B. neue Label, die vorherigen dürfen aber noch bis Ende 2018 benutzt werden) sind nun umgesetzt worden. Die reine Lithiumionenbatterien (UN 3480, VA 965) dürfen weiterhin nur noch einen maximalen Ladezustand (SoC) von 30 % aufweisen. Dies gilt sowohl für die erleichterte Form des Versands (Part II, Lithium-Kennzeichen, ohne Versendererklärung)
als auch für die Teile IA und IB (Mit Klasse 9-Kennzeichen und Versendererklärung, [DGD]). Auch ist die Menge der Packstücke bleibt eingeschränkt. Es darf nur noch ein (1) Packstück pro Luftfrachtsendung und auch nur noch ein (1) Packstück je Umverpackung (Overpack) aufgegeben werden. Die Mengenbegrenzung auf ein Packstück/Umverpackung gilt auch für reine Lithiummetallbattiern (UN 3090. VA 968, aber nur für Teil II).
Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen dürfen bis zu vier (4) Zellen oder zwei (2) Batterien immer noch ohne Kennzeichen verschickt werden, aber maximal zwei (2) Packstücke je Sendung.
Änderungen gibt es auch für alle die mit DHL, FedEx oder UPS diese Batterien versenden,
ab dem 01.01.2017 werden dort „reine“ Batterien und Zellen(UN3480 + UN3090) nur noch als vollständig deklariertes Gefahrgut zum Transport angenommen. Siehe hier: DHL, FedEx und UPS
Sollten Sie vorhaben diese Art von Batterien zu versenden, so müssen Mitarbeiter mit einem sogenannten Pk 1-Zertifikat für Versender, die dafür notwendige Versendererklärung (Shipper´s Declaration, DGD) erstellen. Wenn Sie schon anderes Gefahrgut in den Luftverkehr einbringen, so sollten solche Mitarbeiter bereits vorhanden sein. Wenn Sie sonst kein Gefahrgut versenden, dann bieten wir Ihnen eine spezielle Schulung zum Versenden von Lithiumbatterien an. Dies betrifft im Moment aber noch nicht die in oder mit Geräten verpackten Lithium-Zellen und Batterien. Sollten Sie nicht sicher sein, ob so fragen Sie bitte bei den Packetdienstleistern nach oder nutzen deren Webseiten. Wenn Sie Fragen zu Lithiumschulungen haben, dann können Sie uns gerne kontaktieren.
Eine weitere Änderung 2017 ist, dass überraschenderweise auf Titel und Ort des Erstellers in der DGD verzichtet werden darf. Für radioaktive Stoffe gilt nun auch bei Kategorie I weiß, dass die Dimensionen des Versandstücks in der DGD angegeben werden müssen.