EU-Sicherheitsbeauftragte
Hier sind Sie richtig wenn Sie einen Gefahrgutbeauftragten suchen. Wir stellen Ihnen externe Gefahrgutbeauftrage für alle Verkehrsträger zu fairen Preisen. Fragen Sie uns. Sie werden feststellen, Qualität muss nicht unbedingt teuer sein.
Wir bieten Ihnen die Gestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten für alle Verkehrsträger an. Diesen benötigen Sie, wenn Sie an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Sie haben dann die Wahl, diesen aus den eigenen Reihen zu bestellen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Gerade für kleine und mittelständische Firmen ist der Aufwand der Selbstschulung oft unverhältnismäßig hoch. Auch bei großen Unternehmen kann die Benennung eines externen Gefahrgutbeauftragten, zusätzlich zu den internen, Vorteile bringen. Gerade dann, wenn nicht täglich Gefahrgut umgeschlagen wird, ist es sicher kein Nachteil, sich jemanden zu bestellen, dessen Tagesgeschäft es ist. Auch alleine deswegen, da sich innerhalb der fünf Jahre zwischen den Prüfungen regelmäßig eine Menge ändert. Auch sei erwähnt, dass eine einfache Verlängerung nicht mehr möglich ist, auch eine Auffrischungsschulung alleine reicht nicht mehr, es muss eine Prüfung abgelegt werden.
Nach der nach letzten Fassung des GbV gibt es nur noch wenige Ausnahmen, die von der Gestellung eines Gefahrgutbeauftragtern befreien. Hier nun die möglichen Ausnahmen nach § 1b GbV. Ihr Betrieb benötigt keinen Gefahrgutbeauftragten, wenn er ausschließlich freigestellte Mengen z. B. nach 1.1.3.6 ADR befördert oder nicht mehr als 50 t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportiert oder ausschließlich Gefahrgüter empfängt. Dies entbindet Sie aber nicht von der Pflicht Ihr Personal zu schulen!
(Dies ist eine grobe Zusammenfassung, bei der es aber noch einige weitere Einschränkungen zu beachten gibt. Fragen Sie uns im Einzelfall, wir helfen Ihnen gerne weiter.)
Wir unterweisen Ihr Personal
Aber
auch die regelmäßigen Schulungen ihrer „beauftragten Personen“ oder
„sonstigen verantwortlichen Personen“ übernehmen wir gerne für Sie,
unabhängig davon, ob Sie uns als „externen Gefahrgutbeauftragten“
bestellt haben oder nicht. Wir bieten Ihnen diese Schulungen oder
sonstige Unterweisungen auch an Abenden und am Wochenende an.