Diese ist in erster Linie für die Mitarbeiter, die an Flughäfen den Gefahrgutannahmecheck bei oder für Airlines durchführen (ehemals Pk 6). Es betrifft also die Mitarbeiter der Airlines oder deren Handlingsagenten. Dieses Tätigkeitsprofil ist nicht für Versender und/oder Spediteure gedacht, diese benötigen eine „Pk 1″A“ oder „Pk „C“-Schulung.