Änderungen der 60. IATA DGR 2019

Es gab zum Jahreswechsel 2019 mal wieder einige kleine Änderungen in den IATA Gefahrgutvorschriften, dies betrifft, wen wundert es, mal wieder das Thema Lithiumbatterien. Ab 01.01.2019 müssen Batterien, die komplettt unter die Gefahrgutvorschriften fallen, nun von einigen anderen Gefahrgutklassen getrennt werden, dies wurde aber schon 2018 angekündigt.

Das was eigentlich ab 2019 für alle Lithiumbatterien und -zellen eingeführt werden sollte, ist jetzt aber (erstmal?) um ein Jahr verschoben worden. Ein Summery über UN-Tests und weitere Angaben zu den Batterien oder Zellen.

Dann wurde in den Verpackungsanweisungen klar gestellt, welche Menge von Ersatzbatterien man bei „Mit Ausrüstungen“ beipacken darf, nämlich zwei „Satz“ Ersatz. Dies konnte man vorher zwar auch so auslegen, nur war die Frage, ob die IATA es auch so gemeint hat.

Die Übergangsfrist von zwei Jahren für die Nutzung der „alten“ Lithiumlabel und der „normalen“ Klasse-9-Kennzeichen ist auch vorbei, es dürfen also nur noch die oben abgebildeten Kennzeichen verwendet werden.

Die Mitte 2018 verkündete Rücknahme der Forderung von 2 mm breiten Linien auf den Klassenlabeln ist auch umgesetzt worden. Einen Nutzen dürften davon ausschließlich „Wenig-Versendern“ gehabt haben, die in den anderthalb Jahren keine Gefahrguttransporte per Luft durchgeführt haben und sich aufgrund mangelndem Wissens und fehlender Ablehnungen keine neuen Kennzeichen bestellt haben… 

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